Besonders in der Dämmerung in Frühjahr und Spätsommer kommt es auf Deutschlands Straßen häufig zu Wildunfällen. 170.000 gemeldete Wildunfälle gibt es Jahr für Jahr, bei denen nicht selten auch Menschen zu Schaden kommen. Was kann man tun, um Wildunfällen vorzubeugen und wie sollte man sich im Falle eines Falles verhalten?
Als Wildunfall gilt den Versicherungen ausschließlich die Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem Stück Haarwild. Was Haarwild ist, ist im Bundesjagdgesetz $2, Abs. 1, Punkt 1 geregelt und dort werden folgende Arten genannt. Die kursiv geschriebenen haben keine praktische Bedeutung, da sie entweder kaum oder nicht mehr in freier Wildbahn vorkommen, wie Seehunde nicht auf Stra0en anzutreffen sind, oder zu klein sind, um Versicherungsschäden zu verursachen. Die fett geschriebenen Arten sind die häufigsten Unfallteilnehmer im Tierreich.
Unfälle mit Haustieren, wie Hund, Katze, Hauskaninchen, Schwein und Rind sind keine Wildunfälle!
Ausnahmsweise, und wenn dies glaubhaft belegt werden kann, kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die dadurch entstehen, daß man einem Stück Wild ausweicht und z.B. an einen Baum fährt oder im Graben landet. Kann man dies allerdings nicht belegen und steht nur das eigene Wort, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Bei Kleintieren gilt generell, daß eine plötzliche Vollbremsung oder ein plötzliches Ausweichen den Versicherungsschutz erlöschen läßt, da dadurch Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer entstehen können, die in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug stehen.
Wer nicht zumindest eine Teilkaskoversicherung für sein Fahrzeug hat, geht in jedem Fall leer aus.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: DIe Warnschilder für Wildwechsel stehen nicht zum Spaß an der Straße, oder weil sie besonders malerisch aussehen. Die heimischen Wildarten, besonders diejenigen, die auch längere Streifzüge unternehmen, benutzen immer die gleichen Wege, die sogenannten Wildwechsel. Als Hauptwechsel bezeichnet man die auch von mehreren Wildarten genutzen Hauptverbindungswege z.B. zwischen unterschiedlichen Wäldern oder Biotopen.
Wenn nun ein solcher stark genutzter Wechsel durch eine Straße unterbrochen wird, benutzen ihn die Wildtiere trotzdem und es kommt häufig zu Unfällen. Während die Kollision mit einem Fuchs oder Reh meist noch glimpflich ausgeht, sind Hirsche und Wildschweine mit Gewichten von oft weit über 50kg schon andere Kaliber und die Fahrzeuge haben nicht selten einen Totalschaden, von möglichen Personenschäden ganz abgesehen.
Wenn es doch einmal knallt und hoffentlich keine Person zu Schaden gekommen ist, gilt als oberste Regel: Ruhe bewahren! Als nächstes sollten Sie die Unfallstelle absichern und unverzüglich die Polizei rufen, die auch den zuständigen Jagdpächter oder Forstamtsleiter verständigt.
Wenn das Stück Wild noch lebt und geflüchtet ist, sollten Sie, falls möglich, die Stelle kennzeichnen, an der es wieder von der Straße herunter ist. Beachten Sie dabei, daß Sie je nach Geschwindigkeit noch bis zu 100m oder mehr zurückgelegt haben, bevor Ihr Wagen zum Stehen kam. Mit ABS ist der Bremsweg länger.
Wenn das Tier noch lebt, aber so schwer verletzt ist, daß es nicht mehr von der Straße weg kann, seien Sie äußerst vorsichtig. Bei überfahrenen Tieren besteht immer das Risiko einer Erkrankung, bis hin zur Tollwut und besonders Wildschweine, Füchse und Dachse können Ihnen erhebliche Verletzungen zufügen. Auch mit den Geweihen und Gehörnen vpn Hirschen und Rehen ist nicht zu spaßen, wenn diese in Todesangst oder Schmerzreflex ihre Häupter hin- und herwerfen.
Wenn Sie nicht genau wissen, was Sie tun, lassen Sie das Tier leben, auch wenn es schwerfällt, und warten Sie auf jeden Fall bis zum Eintreffen der Polizei oder des Jagdpächters und folgen Sie deren Anweisungen.
Schildern Sie Polizei und Jagdpächter genau den Unfallhergang und auch alle Beobachtungen zum Wild. Ist es langsam auf die Straße oder gar gehinkt? War der After eventuell verschmutzt? Hatten Sie den Eindruck, daß Tier ist benommen oder hat Sie gar nicht wahrgenommen? Wie ist es geflüchtet? Alle diese Informationen können bei der Nachsuche auf das kranke oder verletzte Stück Wild, meist mit Hund, wichtig und hilfreich sein. Der Jagdpächter kümmert sich auch um die Entsorgung des Kadavers.
Ist das Tier ganz sicher tot und nicht zu schwer, was bei Hirschen oder Schwarzwild durchaus vorkommen kann, ziehen Sie den Kadaver von der Straße. Dabei sollten Sie auf jeden Fall die Handschuhe aus Ihrem Verbandskasten anziehen, um möglichen Infektionen vorzubeugen.
Eignen Sie sich das Tier auf keinen Fall an, auch nicht zur "Beweissicherung"! Die unberechtigte Aneignung von Wild ist Wilderei und damit keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat! Das gilt auch dann, wenn Sie das Tier "nur" zum Tierarzt bringen wollen, was schon vorgekommen ist, dem Tier aber keinen Gefallen erweist.
Zuguterletzt lassen Sie sich von Polizei oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen. Sie sollten einen solchen Vordruck zur Sicherheit in Ihrem Wagen, am besten auch im Verbandskasten, mitführen. Ein Muster als PDF-Datei können Sie zum Beispiel hier herunterladen: Wildunfallbescheinigung beim Landesjagdverband
Franke - Was tun bei Wildunfällen?
Kommentare
Ein sehr informativer
Ein sehr informativer Beitrag ! Dankeschön...
Ganz liebe Grüße vom Gnadenhof...
Vielen Dank!
Besten Dank für das Lob und viele Grüße!
Caernach