Wer als gesetzlich Versicherter nicht die Möglichkeit hat sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien und in eine private Vollversicherung zu wechseln, dem bleibt noch eine andere Möglichkeit. Er kann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip wählen. Nun wird er zum Privatpatient mit bevorzugter Behandlung und erhält von seinem Arzt dementsprechend eine Privatrechnung. Diese wird zwar nicht mehr im vollen Umfang von der Krankenkasse übernommen, jedoch besteht die Möglichkeit zum Kostenerstattungsprinzip eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen.
Diese ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Restkosten der Privatrechnung, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dem Inhaber der ambulanten Zusatzversicherung bleibt also auch bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips kein Restanteil, er hat stattdessen den Status eines Privatpatienten mit allen bekannten Vorteilen.
Es wird dringend geraten das Kostenerstattungsprinzip nur für den ambulanten Bereich zu wählen, da es für den Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz genügend alternative herkömmliche Zahnzusatzversicherungen gibt, die nach dem altbekannten Sachleistungsprinzip funktionieren und eine günstigere Alternative darstellen.
Das gleiche gilt für den stationären Bereich, auch hier sollte nicht das Kostenerstattungsprinzip gewählt werden. Eine stationäre Zusatzversicherung wie die CSS Krankenhauszusatzversicherung bietet ebenfalls eine Behandlung wie ein Privatpatient, eben für den stationären Bereich. Da die Vorleistung beim Kostenerstattungsprinzip im stationären Bereich sehr hoch ausfällt , viel höher als beim Kostenerstattungsprinzip im ambulanten Bereich, stellt die CSS Krankenhauszusatzversicherung hier die Alternative der ersten Wahl dar.
Die CSS Krankenhauszusatzversicherung erstattet sämtliche Kosten ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung, sogar auf der Privatstation. Zudem erstattet die CSS Krankenhauszusatzversicherung die Kosten einer vor- oder nachstationären Behandlung durch einen Wahlarzt, zudem auch ambulante Operationen. Dies stellt gleichsam eine Leistung dar, die von anderen Krankenhauszusatzversicherungen oft nicht erstattet wird.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung und er Wahl des Kostenerstattungsprinzips für den ambulanten Bereich, sowie der gleichzeitigen Wahl der CSS Krankenhauszusatzversicherung ist man auch als gesetzlich versicherter Kassenpatient dem Status eines Privatpatienten gleichgesetzt. Eine Möglichkeit, die vielen Personen und zu oft auch Versicherungsfachleuten selbt nicht oder nur sehr rudimentär bekannt ist.
Zwar hat diese Alternative ihren gewissen Beitragspreis, doch nicht wenige Personen sind durchaus bereit für ihre langfristig gesicherte hochwertige medizinische Versorgung etwas auszugeben.Diese Personen sollten sich genau zum Thema Kostenerstattungsprinzip informieren und sich vor allem nicht von den Argumenten der Krankenkassenmitarbeiter abschrecken lassen. Diese haben ungern Versicherte, die das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, da dies einen höheren Verwaltungsaufwand für die Krankenkasse darstellt. Wer allerdings eine passende ambulante Zusatzversicherung (z.B. Arag 182) und eine stationäre Zusatzversicherung wie die CSS Krankenhauszusatzversicherung besitzt, ist vor dem Kostenrisiko optimal geschützt.