Dabei unterteilt man die Immobiliensparte in Unterbegriffe: Gewerbeimmobilien, Sozialimmobilien, Spezialimmobilien und Wohnimmobilien. Die Gewerbeimmobilie wird hauptsächlich zu gewerblichen Zwecken genutzt, wohingegen die Sozialimmobilie für hilfbedürftige Menschen eingesetzt wird. Pflegeheime, Krankenhäuser, Obdachlosenheime und Kinder- und Jugendheime fallen darunter.
Als Spezialimmobilie (auch Sonderimmobilie) bezeichnet man ein Gebäude, das zu einem bestimmten Zweck errichtet wurde, z.B. Hotels, Bahnhöfe oder Kraftwerke.
Eine Wohnimmobilie hingegen dient ausschließlich zu Wohnzwecken.
Beim Kauf einer Immobilie sind vielfältige Dinge zu beachten: Immobilien gelten als "unbewegliches Sachgut", deswegen unterliegen sie dem Eigentumserwerb. Diese 3 Punkte sind bei einer Immobilie auszuführen:
1. Einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abschließen (Notar).
2. Beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Notar).
3. Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Nach dem Erwerb der Immobilie, kommen erneut regelmäßige Kosten auf den Käufer zu, z.B. die Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert der Liegenschaft ab, von der Steuermeßzahl und vom Hebesatz. Neben den Kosten für den Grundbucheintrag fällt beim Grunderwerb auch noch eine prozentuale Grunderwerbssteuer an.
Zusätzliche Kosten sind vielen Käufern unbekannt. Nach dem Kauf der Immobilie stehen diese vor dem Problem der Unterfinanzierung des Objektes. Als Faustregel sollte immer einen Kredit aufgenommen werden, der 20% mehr beträgt als der eigentliche Kaufwert der Immobilie. Sehr häufig müssen die Käufer einen zweiten Kredit aufnehmen, dies bedeuted eine höhere Finanzierungslast. Im schlimmsten Fall ist der Käufer zahlungsunfähig.
Eine weitere Alternative ist die Mietwohnung. Je nachdem in welcher Stadt man wohnt können die Mieten variieren. Um einen Überblick über die Mietpreise zu bekommen, gibt es die Mietspiegel. Dies sind Übersichten über die ortsübliche Vergleichsmiete im Wohnungsbau. Ein Mietspiegel enthält verschiedene Kategorien, welche ausschlagend sind für den Quadratmeterpreis. Dazu zählen der Stadtbezirk in dem sich die Wohnung befindet, die Lage des Hauses (Anbindung an ein öffentliches Verkehrsnetz, Verkehrslärm, Infrastruktur, Bebauungsdichte usw.), das Baujahr des Hauses, die Qualität der Wohnausstattung (z.B. Toilette, Boden, Fenster, Balkon, Dachschrägen, Heizung usw.) und der Gesamtzustand des Hauses wegen sparsamen Energieverbrauch (Wärmedämmung, Verglasung usw.).
Nachdem man die passende Wohnung gefunden hat, muß der Mietvertrag unterschrieben werden. In einem gegenseitigen Vertrag der die beiden Parteien verpflichten die darin enthaltenen Klauseln einzuhalten wird festgelegt, daß der Vermieter für die Überlassung seiner Immobilie einen entsprechenden Mietzins bekommt und der Mieter die Erlaubnis die Immobilie zu benutzen.
Die Gesamtfläche und die Auflistung der einzelnen Räume der vermieteten Immobilie sind im Mietvertrag enthalten. Weiter sind Sondernutzungsrechte im Vertrag festgehalten, wie z.B. die Nutzung von Garage, Keller u.v.m. Weiter werden die Anzahl der Schlüssel die vom Vermieter ausgehändigt werden, notiert.
Die Mietdauer ist ein sehr wichtiger Teil des Mietvertrages. Wichtig ist hier ob Befristet oder unbefristet. Zudem werden die Zahlungsweise der Miete, die Auflistung der Betriebskosten, die Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, bauliche Veränderungen, Kündigungsdauer, die Höhe der Miete und die Kaution angegeben.
Ist die Miete hoch, könnte man sich überlegen, ob man sich stattdessen doch eine Eigentumswohnung bzw. Haus kauft. Eigentumswohnungen sind meist auch nicht höher als die monatlichen Belastung für eine gemietete Wohnung bzw. Haus.
Dies ist durchaus eine Überlegung wert!
Sam Hain
hainsam@gmx.de