Ich habe keine Putzfrau

Eine Putzfrau zu haben, stelle ich mir sehr angenehm vor. Wenn nur nicht die Ungewissheit wäre. Was kostet es mich? Muß ich sie anmelden? Wer kann mir darüber eine Auskunft geben? So oder ähnlich stellen sich bestimmt viele Menschen diese Fragen...

Ist ja schon einmal gut, dass man sich im Internet schlau machen kann. Da steht dann über die "Haushaltsperle":  Wenn die Beschäftigung auf zwei Monate, im Jahr, oder insgesamt 50 Arbeitstage beschränkt bleibt, brauchen keine Abgaben gezahlt werden.

Das heißt für mich : Ich wechsle alle 2 Monate meine Perle gegen eine neue aus?

Möchte ich sie jedoch weiter bei mir behalten, muß ich Krankengeld und Sozialabgaben bezahlen?

Stimmt ! Da kann dann das monatliche Einkommen 400 € betragen. Ohne eine Beschränkung der Wochenarbeitszeit .Auch der Stundenlohn spielt keine Rolle. 400 € auf die Hand - im Monat. Der Chef dagegen führt an die Minijobzentrale insgesamt 30% ab (13% Krankenversicherungabgaben, 15% Rentenversicherung, 2% Pauschsteuer). Nach aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgericht darf er jedoch die Pauschsteuer vom Lohn abziehen, wenn dieser „brutto“ vereinbart ist. (Az: 5 AZR 628/04 vom 01.02.2006)

Im Privaten Haushalt dagegen sieht es anders aus. Denn die Sozialversicherungabgaben haben sich ab 1. Juli 2006 erhöht. Bei einer Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich, hat der private Arbeitgeber zu zahlen: Abgaben in Höhe von maximal 12,1% (je 5% Krankenversicherung- und Rentenversicherungbeitrag, 0,1% Umlage für Lohnfortzahlung und 2% Bauschsteuer), die Perle bleibt befreit.  

Wenn die Perle mehr verdienen möchte, muß auch sie etwas bezahlen. Das gilt ab 401€ bis 800 € . Ihre Sozialabgaben fallen zwischen 4 % bis 21 % an. Da sie dazu eine Lohnsteuerkarte benötigt, kommt es auf Ihre Lohnsteuerklasse an, was sie zahlen muß. Der Chef entrichtet den Sozialbeitrag von 21%. Sowohl der Chef wie die Perle brauchen weniger geringere Sozialabgaben bezahlen

  • Die Perle  ist zudem Unfallversichert. Was früher gerade in Privathaushalten problematisch war !  
  • Sie erhält Lohnfortzahlung im Krankheit- oder Mutterschaftfall.
  • Die wiederum dem Arbeitgeber in Höhe von 70% bzw. 100% erstattet wird.
  • Für die Anmeldung ist bundesweit die Minijobzentrale in Essen zuständig. 
  • Sie erfolgt durch den Arbeitgeber mittels der bei der Minijobzentrale kostenlos erhältlichen Software.
  • Private Minijobs werden noch einfacher über das so genannte  Haushaltsscheckverfahren“ angemeldet. 
  • Für das die Minijobzentrale die Formulare bereithält.
  • Für  Rentner, Arbeitslose oder Studenten gibt es besondere Regelungen.
  • Auch wer neben dem Hauptberuf Minijobs annehmen möchte oder mehrere ausübt, muss einiges beachten.

Informationen hierzu sind bei der Minijobzentrale erhältlich oder auch kostengünstig über eine Beratung bei anwalt.de.

Geldbuße bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht? JA! Es sind hohe Strafen gegen die  Schwarzarbeit vorgesehen. Das Busgeld kann bis zu 25.000 €  betragen ! Mehr Infos: 0800 anwaltde (= 0800 26925833)
Gebührenfrei Mo-Fr 8-20h, Sa 10-18h

Ehe ich so eine LIEBE PERLE bekomme, putze ich lieber selber weiter..

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