Zuerst ein Wort zur Rechtslage. Mit der Änderung des Scheidungsgesetzes 1977 wurde vor Gericht die Frage nach der Schuld nicht mehr geltend gemacht. Das Schuldprinzip wurde dabei durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. So stellt sich die Frage nach der Ermittlung eines untreuen Ehepartners häufig nicht mehr. Das heißt für den Detektiv: Untreue Ehegatten sind immer seltener Inhalt seiner Ermittlungen.
Und das heißt für Sie:
Jede Regel hat Ausnahmen. So auch diese. Die Frage stellt sich nämlich anders, wenn hohe Geldbeträge ins Spiel kommen. Z.B., wenn es um die Erbrechte geht. Und natürlich, wenn es schlicht um die Frage des Vertrauens zum eigenen Partner geht. Vielleicht befürchtet der Kunde, daß er über kurz oder lang von seinem Partner verlassen werden wird. So ein Verdacht zermürbt.
...als ein Schrecken ohne Ende. Diskret für die nötige Klarheit, oder auch für die ersehnte Vertrauensbasis zu sorgen, ist dann die Aufgabe des Detektives. Manchmal ist Untreue nur ein böser Verdacht.
Wenn der erstmal besteht, wird eine seriöse Detektei bereits im Vorgespräch klären wollen, ob denn überhaupt realistische Möglichkeiten für ein Fremdgehen des Partners vorliegen. Erst dann läßt sich ein Szenario planen, in dem eine Observation des Partners Sinn macht.
Beispielsweise könnte ein angeblicher Urlaub der Partnerin mit ihrer Feundin ein Arrangement für einen Seitensprung darstellen. Umso besser, wenn die Detektei eine Filiale vor Ort hat. Falls es ins Ausland geht, sollte die Detektei auf jeden Fall Auslandserfahrung vorweisen können. Sonst kann es teuer werden.
Wir leben in einer Zeit modernster Technik. Einige Detekteien nutzen ihre Verbindungen zu modernsten Labors und lassen auch DNS Analysen durchführen. Doch Vorsicht vor Gericht! Die Analysen sind nicht ohne weiteres verwertbar.
Ohne richterliche Anordnung - so die einschlägige Meinung - muß ein explizites Einverständnis des Untersuchten vorliegen.
Natürlich bleibt jedem nur zu wünschen, daß er erst gar nicht in die Lage kommt, dem eigenen Partner nicht mehr trauen zu können. Wenn aber
... dann besser eine schnelle Klärung. Sie kann weitere Mißverständnisse, oder im schlimmsten Fall, auch eigene Not vermeiden helfen.