Autokennzeichen in Deutschland

Die amtlichen Kennzeichnungen von Kraftfahrzeugen werden von den staatlichen Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben und dienen als äußerlich erkennbare Zulassungszeichen für bestimmte Straßenverkehrs-Fahrzeuge. Neben diesen zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen sind eine Reihe von zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mofas oder Leichtkraftfahrzeuge am Verkehr beteiligt, die kein amtliches Kfz-Kennzeichen benötigen, aber ein die allgemeine Betriebserlaubnis dokumentierendes Versicherungszeichen („Kleines Nummernschild“).

Die bei den meisten zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen verwendeten, umgangssprachlich „Nummernschild“ genannten, amtlichen Kfz-Kennzeichen sind weiße, reflektierende Schilder mit schwarzer Rahmenlinie und schwarzer Schrift. Linksseitig ist ein blaues Euro-Symbol und die Landeskennung „D“ zu erkennen. Das übliche, mit Dienstsiegel und Prüfplakette versehene Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen (maximal drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk (Landkreise, kreisfreie Städte, Spezialkürzel für Behörden, Diplomatisches Corps, NATO usw.), in dem das Kfz seinen Standort hat, und der Erkennungsnummer (Kombination von bis zu zwei Buchstaben mit bis zu vier Ziffern). Behördenfahrzeuge haben häufig das Bundesland-Kürzel als Unterscheidungszeichen und keine Buchstaben in der Erkennungsnummer.

Kraftfahrzeuge, die lediglich für einen begrenzten Zeitraum (drei bis zwölf Monate) angemeldet sind, führen rechts von der Erkennungsnummer Angaben zum ersten und letzten Monat des Zulassungszeitraums. Mindestens 30 Jahre alte Kraftfahrzeuge können ein dem Erkennungszeichen nachgestelltes H („Historisches Fahrzeug“) führen.

Von den üblichen Nummernschildern unterscheiden sich Kfz-Kennzeichen bei bestimmten steuerbefreiten Fahrzeugen durch ihre grünen Buchstaben und Ziffern.

Rote Kennzeichen haben Erkennungsnummern, die aus fünfstelligen Ziffernkombinationen bestehen. Rote Kennzeichen, die mit 06 beginnen, weisen darauf hin, dass es sich bei dem Kfz um ein von einem Händler geführtes Fahrzeug auf Probe- oder Überführungsfahrt handelt. Rote 07er-Nummern können Privatleute für Oldtimer auf entsprechenden Fahrten nutzen. Sonstige Privatleute können für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten das fünf Tage geltende Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses, bis 2007 ebenfalls in Rot gehaltene und seitdem schwarz-weiße Nummernschild, hat mit 03 oder 04 beginnende Erkennungszeichen. Rechtsseitig ist in einem gelben Feld der Ablauftag des Geltungszeitraums erfasst. Diese Kurzzeitkennzeichen, über die man hier mehr erfahren kann, werden nicht in allen Staaten anerkannt, in vielen Ländern lediglich toleriert.

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