Es gibt mehrere Arten der Bestattung. Wenn die verstorbene Person Wünsche dazu geäußert hat, sollte man diesen letzten Wunsch auf jeden Fall erfüllen. Wenn nicht, sollten Sie eine Art wählen, die der Person angemessen ist.

Die Erdbestattung wird in unserer Gegend am häufigsten gewählt. Es ist die Art, wie Christen, Juden oder Moslems traditionell bestattet werden. Die verstorbene Person wird in einem Sarg beerdigt. Die Beerdigung muß spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Die Anzahl der Feuerbestattungen nehmen seit einigen Jahren zu. Bei dieser Art wird die verstorene Person mit einem Sarg verbrannt. Später werden die Reste der Asche in einer Urne beigesetzt. Für den Zeitpunkt der Beisetzung der Urne gibt es keine Vorschrift.
Meist liegen zwischen Einäscherung und Beisetzung mehrere Wochen. Die Trauerfeier kann unabh. von der Beisetzung stattfinden. Sie kann sogar vor der Einäscherung durchgeführt werden.
Bei der Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung dem Meer übergeben. Wenn die verstorbene Person einen besonderen Bezug zur See hatte, kann es eine letzte Ehrung sein. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung beiwohnen. Diese wird nach sehr alten Ritualen durchgeführt.
Auf Wunsch kann die Beisetzung auch im Stillen, d.h. ohne Trauerfeier erfolgen.
Bei einer anonymen Bestattung wird die verstorbene Person in einem Gemeinschaftsgrab beigelegt. Es gibt hier jedoch je nach Region unterschiedliche Verfahrensweisen.