Abschießen oder nicht abschießen?

Zur Zeit wird ja heiß darüber diskutiert ob ein entführtes Passagierflugzeug abgeschossen werden muß - darf - soll ! Es genügt anscheinend nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht bereits ein Urteil gefällt hat. NEIN lautete dessen Antwort...

Wenn ich mir aber den Artikel 11 II des Soldatengesetzes durchlese, fängt die Fragerei erst an. Darin heißt es nämlich : Es dürfen keine Befehle ausgeführt werden, die ein Verbrechen beinhalten.

Verbrechen - was ist das? Lesen Sie es doch einmal unter Google nach. Wissen Sie, wie man schnell auf die Anklagebank kommen kann? Nein? Aber was ein Totschlag ist, das wissen Sie schon? Nein? Dann warten Sie einmal ab. Sollte nämlich ein Soldat ein entführtes Passagierflugzeug abschießen, käme er ganz sicher auf die Anklagebank. Denn er hat den Straftatbestandes des Totschlages erfüllt.

Ich möchte nicht in der Haut der Piloten stecken. Schießen?  Wenn der Verteidigungsminister es befiehlt? Oder eine  Befehlsverweigerung? Um dem Bundesverfassungsgericht zuzustimmen? Ja, was denn nun?

Sie werden in Kürze eine Flugreise machen? Da Sie nicht wissen, ob das Flugzeug entführt wird, sollten Sie damit rechnen, abgeschossen zu werden! Das kann doch nicht sein? Na ich weiß nicht so recht. Wer hat denn nun das SAGEN?

Da liebe ich doch schon wieder den alten Spruch: Stell Dir vor es ist Krieg, und keiner geht hin ! Dann wird man nämlich nicht erschossen ! Es ist ja keiner da, der schießt....

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